Halteverbot für Umzug beantragen? Dein Rücken und deine Helfer werden dir diesen organisatorischen Extraaufwand mit Sicherheit danken. Es macht nämlich einen riesen Unterschied, ob die schweren Kisten und Möbelstücke über drei Häuserblöcke hinweg geschleppt werden müssen, oder ob man direkt neben dem Eingang zum Wohnhaus eine Parkmöglichkeit hat.
In Großstädten wie Wien, Salzburg oder auch Graz kann man sich aber keinesfalls darauf verlassen, am Tag des Umzugs auch wirklich einen passenden Parkplatz in der Nähe zu finden. Die gute Nachricht ist, dass ein vorübergehendes Halteverbot für Umzug oder andere triftige Gründen bei den Stadtverwaltungen beantragt werden kann.
Der Antrag für eine kurzfristige Halteverbotszone muss bei der entsprechenden Verkehrsbehörde gestellt werden. In Wien ist hierfür zum Beispiel die Magistratsabteilung (MA) 46 zuständig, in kleineren Orten wird der Antrag direkt auf dem Gemeindeamt gestellt.
Für manche Städte gibt es ein vorbereitetes Formular zum Ausfüllen und an anderen Orten muss der Antrag selbst verfasst werden. Ein kurzer Anruf auf die zuständige Behörde kann hier wahrscheinlich am schnellsten Licht ins Dunkle bringen.
Was ein Antrag für ein “Halteverbot für Umzug“ beinhalten sollte:
Deinen vollständigen Namen, Telefonnummer und Adresse
Genauer Ort, wo das Halteverbot eingerichtet werden sollte
Länge der Halteverbotszone (in Meter)
Zeitliche Dauer des benötigten Halteverbots
Grund für den Antrag auf Halteverbot – In diesem Fall dein Umzug
Kleiner Tipp: Oft ist es auch notwendig zwei Halteverbotszonen für den Umzug einzurichten. Eine vor der alten Wohnung und eine vor der neuen. Das Ziel ist es einfach, die körperliche Anstrengung so gering wie möglich zu halten und kurze Transportwege sind an beiden Orten sehr praktisch.
Antrag rechtzeitig stellen
Die genauen Fristen für die Antragsstellung können natürlich auch von Ort zu Ort ein wenig variieren. Wir raten dir den Antrag aber bereits vier Wochen vor dem geplanten Umzugsdatum an passender Stelle einzureichen, damit du kurz vor dem Umzug nicht in Organisationsstress geratest.
Meistens reichen aber auch 14 Tage für die Bearbeitung des Antrags von Seiten der Behörden aus. Trotzdem solltest du hier keinen Zeitdruck aufkommen lassen.
Regeln befolgen beim Halteverbot einrichten
Hat man einmal die Genehmigung von der Stadtverwaltung erhalten, muss nun auch das Einrichten der Halteverbots nach vorgegebenen Regeln ablaufen. Die Schilder müssen beispielsweise dem europäischen Standard entsprechen (in Form, Farbe und Größe) und hier sollte man nicht zu Improvisationen greifen. In der Stadt Wien kann man die benötigten Schilder auch gleich für den Zeitraum des Halteverbots ausborgen.
Welche Protokolle vorliegen (also zum Beispiel in welcher Höhe und Abständen die Schilder angebracht werden müssen), kann zwischen den einzelnen Städten ebenfalls ein wenig variieren. Diese vorgegebenen Protokolle solltest du möglichst genau befolgen und direkt von der Behörde erfragen. Gibt es hier Abweichungen kann es nämlich im schlimmsten Fall sein, dass widerrechtlich geparkte Fahrzeuge im Halteverbot am Umzugstag dann nicht abgeschleppt werden können.
Rechtzeitiges Einrichten des Halteverbots
Beim Einrichten des Halteverbots müssen in Österreich auch so einige Regeln befolgt werden. Es muss beispielsweise ein Aufstellprotokoll geführt werden, das du dann am besten noch mit Fotos von der Halteverbotszone untermauerst. In Wien müssen die Halteverbotsschilder mindestens 24 Stunden vor dem Gültigkeitsbeginn aufgestellt werden. Anmerkung: Der Gültigkeitszeitraum des Halteverbots muss in einem Zusatzzeichen unter der Verkehrstafel klar erkennbar geschrieben sein mit Datum und Uhrzeit.
Die genauen Ablaufprotokolle bekommen Sie direkt vom zuständigen Amt bzw. der MA 48 in Wien zur Verfügung gestellt.
Halteverbot für Umzug – Kosten
Die Kosten können von Stadt zu Stadt stark variieren. Während die Einrichtung von einem kurzen Halte- und Parkverbots in Wien nur etwa um die € 52,00 kostet, verlangen andere Bundeshauptstädte auch gerne einmal ein wenig mehr für die Einrichtung des Halteverbots. Natürlich spielen hier auch einige andere Faktoren mit, wie zum Beispiel die Größe der gewünschten Halteverbotszone und auch die Länge. Für einen Umzug ist aber meist ein eintägiges Halteverbot ausreichend.
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